Im Sinne von § 20 III Nr. 1 und Nr. 2 VOB/A informiert die Gemeinde Staig über vergebene Aufträge, deren Auftragsvolumen bei freihändigen Vergaben 15.000,00 € netto und bei beschränkten Ausschreibungen ohne vorherigen öffentlichen Teilnahmewettbewerb 25.000,00 € netto übersteigt.