Oeffentliche Ordnung, Recht und Gesetz
Wer fischen oder angeln will, muss einen Fischereischein besitzen und diesen beim Fischen bei sich haben. Er ist nur gültig, wenn Sie für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt haben.
Sie erhalten den Fischereischein in der Regel auf Lebenszeit.
Jugendliche ohne Sachkundenachweis erhalten einen Jugendfischereischein. Erbringen sie den Sachkundenachweis, können auch sie einen Fischereischein auf Lebenszeit beantragen.
Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie die Erlaubnis derjenigen Person, die das Fischereirecht für das Gewässer hat, in dem Sie fischen möchten.
Bürgerbüro, Standesamt, Rente, Flüchtlinge & Mitteilungsblatt
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Informationen vom Service-BW Portal
Fischerei und Jagd geben die Möglichkeit, freilebende Tierbestände naturnah zu bewirtschaften.
Fischerei
Wenn Sie in Baden-Württemberg die Fischerei ausüben möchten, brauchen Sie einen Fischereischein. Um diesen zu bekommen, müssen Sie die zur Fischerei notwendige Sachkunde nachweisen, indem Sie die staatlich anerkannte Fischerprüfung erfolgreich ablegen. Außerdem müssen Sie eine jährliche Fischereiabgabe bezahlen. Um in einem bestimmten Gewässer die Fischerei ausüben zu können, benötigen Sie noch eine Erlaubnis der Eigentümer oder der Pächter des jeweiligen Fischereirechts.
Achtung: Wer an oder auf Gewässern, an denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, einsatzfähige Fanggeräte mit sich führt, handelt ordnungswidrig. Gleiches gilt für das Mitführen unerlaubter Fanggeräte oder Fangmittel an oder auf Gewässern.
Jagd
Wenn Sie in Baden-Württemberg die Jagd ausüben möchten, brauchen Sie einen Jagdschein. Um den Jagdschein zu bekommen, müssen Sie die Jägerprüfung erfolgreich ablegen. Dabei müssen Sie die für das Jagen erforderliche Sachkunde nachweisen. Mit der erfolgreich abgelegten Jägerprüfung müssen Sie dann einen Jagdschein beantragen. Neben dem Jagdschein brauchen Sie auch eine Erlaubnis des oder der Jagdausübungsberechtigten, in dessen oder deren Jagdrevier Sie jagen wollen. Wenn Sie jagdpachtfähig sind, können Sie auch ein Jagdausübungsrecht pachten. Jagdpachtfähig sind Sie, wenn Sie schon drei deutsche Jahresjagdscheine besessen haben und einen aktuellen besitzen.
Hinweis: Auch mit Jagdscheinen, die in anderen Bundesländern ausgestellt wurden, können Sie in Baden-Württemberg jagen.
Bei der Ausübung der Jagd sind neben den rechtlichen Bestimmungen bestimmte Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Diese regeln den Umgang mit Waffen, die Ausübung der Jagd, die Durchführung von Gesellschaftsjagden, Übungsschießen und Ähnliches.
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