Im Sinne von § 20 III Nr. 1 und Nr. 2 VOB/A wird hier über vergebene Aufträge informiert, deren Auftragsvolumen bei freihändigen Vergaben 15.000,00 € netto und bei beschränkten Ausschreibungen ohne vorherigen öffentlichen Teilnahmewettbewerb 25.000,00 € netto übersteigt. Die Information wird mindestens 6 Monate vorgehalten.
Zur Zeit liegen keine Bekanntmachungen vor!