Corona-Verordnung Schule
23.04.2022
Das gilt nach den Osterferien
Das Kultusministerium hat am 21. April 2022 die seit 14. April 2022 micht mehr gültige Corona-Verordnung Schule angepasst und notverkündet.
Die CoronaVO Schule vom 21. April 2022 enthält folgende Änderungen:
- Das Zutritts- und Teilnahmeverbot gilt nichtmehr bei Abschlussprüfungen und Leistungen zur Notengebung und bei Trennung bzwe. durchgängigem Abstand vom 1,5 Meter
- Die Testpflicht wird nach den Osterferien zum Schutz besonders vulnerabler Kinder und Jugendlicher fortgeführt an
- Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung
- Schulkindergärten mit den entsprechenden Förderschwerpunkten sowie
- SBBZ mit anderen Förderschwerpunkten mit dem Bildungsgang geistige Entwicklung.
- Das Personal wird ebenso wie die Schülerinnen und Schüler künftig zweimal pro Woche getestet.
- Ein freiwilliges Testangebot an Regelschulen ist nicht mehr vorgesehen.
HIER finden Sie die aktuelle Verordnung (Stand 02.05.2022) im Wortlaut
HIER finden Sie die Regelungen für SBBZ im Überbliech