Einige unserer Dienstleistungen stehen Ihnen auch online zur Verfügung. Achten Sie dabei auf den Zusatz „auch online“. Dabei können Sie Anträge bequem von zu Hause aus stellen. Hierzu wird lediglich ein Zugang zum Serviceportal Baden-Württemberg benötigt. E§ine Liste aller derzeit möglichen Onlineanträge finden Sie auch HIER.
Bitte beachten Sie dass Sie uns für einige Leistungen vorab ein SEPA-Mandat erteilen müssen.
Wer fischen oder angeln will, muss einen Fischereischein besitzen und diesen beim Fischen bei sich haben. Er ist nur gültig, wenn Sie für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt haben.
Sie erhalten den Fischereischein in der Regel auf Lebenszeit.
Jugendliche ohne Sachkundenachweis erhalten einen Jugendfischereischein. Erbringen sie den Sachkundenachweis, können auch sie einen Fischereischein auf Lebenszeit beantragen.
Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie die Erlaubnis derjenigen Person, die das Fischereirecht für das Gewässer hat, in dem Sie fischen möchten.