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Bürgerbüro, Standesamt, Rente, Flüchtlinge & Mitteilungsblatt
(07346) 9603-11
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Informationen vom Service-BW Portal
Eine Adoption kann nur in Ausnahmesituationen wieder aufgehoben werden. Dies gilt beispielsweise wenn
Hinweis: Auseinandersetzungen und Streit innerhalb der Familie sind in der Regel kein Grund, eine Adoption aufzuheben.
Zuständig für die Aufhebung der Adoption ist das Familiengericht, in dessen Bezirk der Annehmende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Gemeinde Staig - Raiffeisenstraße 7 - 89195 Staig - nfstgd