Turnusgemäß passt der Gutachterausschuss der Gemeinde Staig in seinen die Bodenrichtwerte für die Gemeinde Staig an.
Der Bodenwert ist ein nach den Festsetzungen des Gutachterausschusses ermittelter durchschnittlicher Bodenwert pro Quadratmeter unbebauter Grundstücksfläche eines Gebiets, für das im Wesentlichen gleichartige Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. In bebauten Gebieten beziehen sich die Bodenrichtwerte auf den unbebauten Grund und Boden. In bebauten und bebaubaren Bereichen sind die Erschließungskosten, sofern nichts anderes vermerkt ist, enthalten. Die Richtwerte sollen durchschnittliche Lagewerte darstellen und sind deshalb nicht bindend. Wertbestimmende Eigenschaften eines einzelnen Grundstücks, wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung sowie Angebot und Nachfrage können eine Abweichung des Verkehrswertes vom Richtwert bewirken. Auf Antrag kann der Bodenwert durch Wertgutachten ermittelt werden.
Gültig vom 31.12.2020 bis 30.12.2022
Gültig vom 31.12.2018 bis 30.12.2020
Gültig vom 31.12.2016 bis 30.12.2018
Gültig vom 31.12.2014 bis 30.12.2016
Gültig vom 31.12.2012 bis 30.12.2014
Gültig vom 31.12.2010 bis 30.12.2012
Gültig vom 31.12.2008 bis 30.12.2010
Gültig vom 31.12.2006 bis 30.12.2008
Gültig vom 31.12.2004 bis 30.12.2006
Gültig vom 31.12.2002 bis 30.12.2004
Gültig vom 31.12.2000 bis 30.12.2002
Gemeinde Staig - Raiffeisenstraße 7 - 89195 Staig - nfstgd