Hier können Sie Ihre Unterlagen für eine Briefwahl zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 beantragen. Der Versand der Unterlagen erfolgt sobald die Stimmzettel bei der Gemeindeverwaltung vorliegen.
Bitte beachten Sie:
Der Onlineantrag ist bis 20. Februar 12:00 Uhr möglich.
Die Rückgabe muss bis spätestens um 18:00 Uhr am Wahlabend durch Abgabe oder Einwurf im Rathaus erfolgt sein.
Bundestagswahl 23.02.2025 – Jede Stimme zählt!
Letzte Möglichkeit Briefwahl zu beantragen
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am Sonntag, den 23.02.2025 findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. In Staig können insgesamt 2.454 Wahlberechtigte, ihre Stimmen abgeben.
Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und geben Sie bei der Bundestagswahl Ihre Stimme ab! Eine besondere Bitte richte ich in diesem Sinne auch an unsere Erstwählerinnen und Erstwähler. Demokratie lebt vom Mitmachen!
Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Das für Sie zuständige Wahllokal finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung abgedruckt.
Nutzen Sie bei einer Verhinderung am Wahlsonntag auch die Möglichkeit der Briefwahl. Briefwahlunterlagen können schriftlich oder persönlich noch bis Donnerstag, 20.02.2025 zu den üblichen Öffnungszeiten beantragt werden.
Zusätzlich öffnet das Wahlbüro nochmals am Freitag, 21.02.2025 von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Nehmen Sie im Falle einer beabsichtigten Briefwahl diese letzte Gelegenheit wahr die Briefwahlunterlagen im Rathaus abzuholen.
1. Briefwahl (verlorene Wahlscheine):
Nur in diesem Fall können die Briefwahlunterlagen erneut am Samstag, den 22.02.2025 bis 12:00 Uhr ausgestellt werden. Die Gemeindeverwaltung ist für diesen Fall telefonisch unter der Rufnummer 0152/02025650 erreichbar.
2. Briefwahl (Krankheitsfall):
Nur in diesem Fall können die Briefwahlunterlagen noch am Wahlsonntag, den 23.02.2025 bis 15:00 Uhr beantragt werden. Die Gemeindeverwaltung ist für diesen Fall telefonisch unter der Rufnummer 0152/02025650 erreichbar.
3. Briefwahl (allgemein):
Die Wahlbriefe müssen bis spätestens Sonntag, 23.02.2025, 18:00 Uhr bei der Gemeinde Staig eingegangen sein. Wir empfehlen daher, dass Sie Ihre Wahlbriefe, sofern zu befürchten ist, dass eine Postzustellung nicht mehr rechtzeitig möglich ist, direkt in den Briefkasten der Gemeinde Staig, Rathaus, Raiffeisenstraße 7, 89195 Staig (Briefkasten hinterer Eingang) einwerfen.
Hinweis: Die roten Wahlbriefe dürfen im Wahllokal nicht abgegeben/entgegengenommen werden!
4. Urnenwahl:
Selbstverständlich ist auch eine Urnenwahl in dem auf der Wahlbenachrichtigung für Sie angegebene Wahllokal möglich. Hierbei sind u.a. zu beachten und einzuhalten:
· Wahlbenachrichtigung und Personalausweis/Reisepass sind mitzubringen
· Es dürfen sich maximal 2 Wähler gleichzeitig im Wahllokal aufhalten
· Bitte beachten Sie die Kennzeichnungen zum Wahlablauf vor und im Wahllokal
Im Voraus bedanke ich mich sehr herzlich bei Ihnen für Ihre Stimmabgabe und für eine möglichst hohe Wahlbeteiligung!
Ihr
Sascha Erlewein
Bürgermeister
ich begrüße Sie im Namen des Gemeinderats und der Gemeindeverwaltung herzlich und lade Sie ein, unsere Gemeinde im Internet kennen zu lernen. Diese Homepage enthält in zusammengefasster Darstellung wichtige Daten und Informationen über die Gemeinde Staig. ...
Ihr Sascha Erlewein
Bürgermeister
Zur Zeit sind keine Ausschreibugen vorhanden!