Abfallbeseitigung
Seit dem 1. Januar 2023 ist der Landkreis Alb-Donau-Kreis für die Abfallentsorgung in den Städten und Gemeinden zuständig.
Seit dem 1. Januar 2023 ist der Landkreis Alb-Donau-Kreis für die Abfallentsorgung in den Städten und Gemeinden zuständig.